Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Weg zur Entschuldung.  Wir zeigen Ihnen hier in einer kurzen

Übersicht wie so ein Verfahren abläuft. Jedoch möchten wir es an dieser stelle ausdrücklich darauf hin-

Weisen, dass es auch außergerichtlich oftmals möglich ist eine Entschuldung durchzusetzen. Ein Insol-

venzverfahren sollte immer nur der letzte rettende Anker sein. Nach unseren Erfahrungen lassen sich die

Probleme in den meisten Fällen außergerichtlich lösen.  Unseren Klienten erzähle ich gerne die Geschichte

Von dem Ehepaar, welches sich bedingt durch die finanziell angespannte Situation, öfter mal streitet, weil

wie immer zu wenig Geld und gemeinsame Freizeit da sind. Befinden sich einer oder beide nun in einem

Insolvenzverfahren und somit muss alles über dem pfändbaren Einkommen abgegeben werden muss.  Ein

zusätzliches Extra ist dann oft nicht drin. Hat man aber eine außergerichtliche Einigung erzielt, ist auch

durch eine eventuelle sporadische Mehreinnahme, auch mal ein gemeinsamer Abend wieder leistbar und

schadet sicherlich nicht der Beziehung.

Nun soll es aber erstmal genug sein. ich möchte Ihnen die Nachfolgende Grafik ans Herz legen und

schauen Sie einfach mal nach wie so ein Insolvenzverfahren abläuft. Auch zeigt Ihnen die Grafik wie eine

außergerichtliche Einigung stattfindet.

WIB-Schuldnerberatung

 

Pfändbarkeit von Leistungen nach SGB II und SGB XII

         Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes ein Gutachten zur Pfändbar-keit von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII erstellt. Hierbei kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass der pfändbare Teil dieser Leistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar ist. Weiterhin beschäftigt sich das Gutachten mit der Frage, inwiefern das Kontoguthaben von Beziehern von SGB II-Leistungen pfändbar ist und welche Möglichkeiten der Schuldner hat, sich gegen entsprechende Pfändungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

 

AG SBV: Stellungnahme zum "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes"


In einer Stellungnahme der AG SBV wird der vorgelgte Gesetzesentwurfder Bundesregierung begrüßt, "er wird jedoch der Zielsetzung des Schuldnerschutzes sowie der Entlastung von Banken und Gerichten aus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände nicht im vollen Umfang gerecht."
Die AG SBV schlägt umfangreiche Änderungen und Ergänzungen vor. So z.B. den Pfändungsschutz auf das monatliche Einkommen zu erhöhen, Kettenpfändungen zu erschweren, die "Sperrfrist" bei Eingang der Pfändung für die Überweisung an den Gläubiger von zwei auf vier Wochen zu verlängern und auch auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erweitern, unpfändbare Sozialleistungen grundsätzlich freizustellen und die Pfändungsschutzfrist bei § 55 SGB
I und § 76a EStG von 7 Tagen auf einen Monat zu verlängern.
Darüber hinaus sieht die AG SBV aus der alltäglichen Praxis der Schuldnerberatung noch weitergehenden Regelungsbedarf in nachfolgend benannten Problembereichen: Sicherstellung der Einkünfte des nicht mit gepfändeten Mitkontoinhabers bei einem Oder-Konto. Schutz des Unterhalts des Kindes, das auf ein Konto des Sorgeberechtigen eingeht. Gleiches gilt für den Unterhaltsvorschuss. Schutz von auf das Konto eingehenden Beihilfe- und Versicherungsleistungen für den Schuldner zur Weiterleitung an Dritte. Schutz von notwendigen Ansparbeträgen bei Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII
                           

 

SCHUFA: Kreditvermittler oft unseriös bis illegal
SPIEGEL-Online berichtet in seiner heutigen Ausgabe von einer Studie der SCHUFA über die Praktiken von Kreditvermittlern. Demnach seien Kreditvermittler in ihrer übergroßen Mehrheit unseriös bis illegal. Menschen, die auf ein Darlehen hoffen, gehen trotz großspuriger Versprechen wie "Darlehen ohne Bonitätsprüfung" oder "Geld ohne Schufa" meist leer aus - und zahlen sogar noch drauf, so SPIEGEL-Online.
Um mehr über die Tricks der Branche zu erfahren, hatten in den vergangenen Monaten 20 Testpersonen aus ganz Deutschland bei 49 Geldvermittlern ein Darlehen erbeten. "Bei insgesamt rund 125 Testanfragen gab es nur drei Kreditzusagen", erklärte Christian Maltry, Schuldnerberater im Landratsamt des Main-Spessart-Kreises. Die Chance, bei einem
Kreditvermittler ein Darlehen zu bekommen, ist also offenbar kaum größer als die auf einen Lottogewinn. Das Geschäftsmodell von betrügerischen Kreditvermittlern basiert darauf, ihre Kunden in der Hoffnung auf ein Darlehen möglichst lange hinzuhalten und ihnen dabei den letzten Cent abzunehmen. Zum Beispiel werden dem potentiellen Darlehensnehmer 50.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn er eine "Vermittlungsgebühr" von 2.500 Euro überweist. Oder der Kunde wird auf eine Hotline mit 0190er-Nummer verwiesen, bei deren Anwahl zwei bis drei Euro pro Minute anfallen, oft wird man dabeimehr als 10 Minuten in Warteschlangen oder endlosen Gesprächen gehalten. Ein häufiger Betrugstrick ist auch der Faxabruf einer Adressliste von angeblich heilbringenden Kreditgebern. Ein solcher Faxabruf kann sehr schnell bis zu 50 Euro kosten - je nachdem wie lang die Übertragung dauert. Eine weitere Betrugsmasche besteht darin, die angeblichen Kreditanträge per Nachnahme zu horrenden Preisen bis zu 200 € zu versenden. In der Regel hören die Betroffenen dann gar nichts mehr oder der Antrag wird "mit Bedauern" abgelehnt. Bisweilen rücken angebliche Kreditsachbearbeiter auch zu Hausbesuchen an - und rechnen dafür 200 Euro und mehr ab.
"Die Zahlen bei der betrügerischen Kreditvermittlung nehmen zu", erklärt Hedwig Risch, die sich beim Bundeskriminalamt mit Kreditbetrug befasst. "Die Hartz-IV-Empfänger sind jetzt die Zielgruppe." Verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik
im Jahr 2004 noch 1.289 Ermittlungsverfahren, kletterte die Zahl 2005 bereits auf 3.859 und im vergangenen Jahr auf 5.530, eine Steigerung von knapp 330 Prozent in zwei Jahren.